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Commons:Deletion requests/File:Eisenbahnunfall von Hordorf - Lokomotive.jpg

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This file was initially tagged by Quedel as Copyvio (copyvio) and the most recent rationale was: Hierbei handelt es sich nicht um eine amtliche Bekanntmachung (§5 Abs. 1 UrhG), sondern höchstens um ein sonstiges veröffentlichtes amtliches Werk (§5 Abs. 2 UrhG), welches jedoch der Quellenpflicht und dem Veränderungsverbot unterliegt (quasi eine -by-nd-Klausel). Dies ist aber wiederum inkompatibel mit den Wikipedia-Grundsätzen. Dies betrifft gleichermaßen auch die Dateien: File:Eisenbahnunfall von Hosena Übersicht.jpg; File:Eisenbahnunfall von Hosena Güterwagen.jpg; File:Eisenbahnunfall von Hordorf - Unfallstelle.jpg; File:Eisenbahnunfall von Mühlheim am Main 2.jpg; File:Eisenbahnunfall von Mühlheim am Main 1.jpg; File:Eisenbahnunfall von Müllheim.jpg. Sanandros (talk) 18:06, 8 October 2016 (UTC)[reply]

Löschantrag widerspricht Gerichtsurteil des BGH vom 20. Juli 2006, nach dem amtliche Werke, bei denen es um die Abwehr von Gefahren geht, keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. (siehe Abschnitt Genehmigungg im Baustein Beschreibung)
Bei gleicher Auslegung der Wikipedia-Grundätze dürfte kein einziges deutsches Wappen in Wikipedia lizenziert sein. -- Plutowiki (talk) 06:41, 9 October 2016 (UTC)[reply]
Ohje, zu Wappen gibt es gerade eine entsprechende Diskussion, dass diese tatsächlich nicht hier sein dürften. Aber zu dieser Datei: warum soll es sich um ein amtliches Werk, welches zu öffentlichem Interesse veröffentlicht ist, handeln? Nicht jedes Werk, was von einer Behörde erstellt wird, ist auch ein amtliches Werk. Es handelt sich hierbei um einen Bericht, der nicht primär für die Öffentlichkeit geschrieben ist (auch wenn es öffentlich zugänglich ist), damit ist es kein amtliches Werk im Sinne Abs. 1. Wenn man es sehr weit auslegt, wäre es ein amtliches Werk höchstens nach Nr. 2 des §5 UrhG, das wiederum hier nicht möglich ist. Außerdem ist es hier ein Bericht eines Unfalls, keine Anweisung oder ähnliches zur Gefahrenabwehr. Denn, wie das Urteil aussagt, wäre eine Ausnahme nur gegeben, wenn eine „rasche und umfassende Information der Allgemeinheit erforderlich [ist]“, das ist aber bei einem Bericht nicht der Fall. Außerdem erfasse lt. dem von dir zitierten Urteil Az. I ZR 185/03 BGH dieser Bericht weder normative noch rechtliche Regelungen, was aber eine der Voraussetzungen für die Annahme eines amtlichen Werkes wäre („Eine amtliche Bekanntmachung setzt einen regelnden Inhalt voraus; sie erfasst nicht jede informatorische Äußerung eines Amtes [...] Vielmehr sollten amtliche Bekanntmachungen nur dann gemeinfrei sein, wenn sie ebenso wie die sonst aufgezählten Werke eine normative oder einzelfallbezogene rechtliche Regelung enthalten.“) Die Hinweise am Ende des Berichtes sind nur Hinweise, aber weder Anordnungen, noch Gesetze oder Erlasse. Damit fehlt jeglicher regulierender Inhalt.
Ansonsten sind deine nachträglich eingefügten Begründungen interessant: einerseits beanspruchst du Gemeinfreiheit, andererseits eine Quellenangabepflicht, was jedoch nur bei nicht gemeinfreien und nur bei urheberrechtlich geschützten Werke sein kann. --Quedel (talk) 17:52, 9 October 2016 (UTC)[reply]
Die Untersuchungen einer Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle wie die EBA sind von den rechtlichen Verfahren getrennt und werden auch davon unabhängig geführt. Am Ende der Untersuchung eines gefährlichen Ereignisses (z.B. eines Unfalls) gibt die Untersuchungsstelle eine Sicherheitsempfehlung ab. Die Untersuchungsberichte sind nicht mit Unfallberichten zu verwechseln. Sie beschreiben einen Prozess, der die Auswertung aller gewonnenen Aussagen, Stellungsnahmen und Beobachtungen, eine Sachverhaltsanalyse und eine Bewertung der daraus gewonnenen Erkenntnisse beinhaltet, Schlussfolgerungen ableitet und gegebenfalls Sicherheitsempfehlungen ausspricht. Die Empfehlungen können an Eisenbahnverkehrsunternehmungen, Eisenbahninfrastrukturunternehmungen oder auch an die Aufsichtsbehörde gerichtet sein. Diese Empfehlungen sind bedeutend mehr als eine informatorische Äußerung einer Behörde, denn sie führen zu einer Weiterentwicklung von Vorgängen und Prozessen im Eisenbahnverkehr. Obwohl diese Empfehlungen im juristischen Sinn rechtlich nicht bindend sind, werden sie von den Beteiligten umgesetzt, weil sie ansonsten später bei einem Vorfall unter ähnlichen Umständen mit empfindlichen Strafen, harten Sanktionen durch die Aufsichtsbehörde und massiver öffentlicher Kritik rechnen müssen.
Die Trennung und die Eigenheiten paralleler Untersuchungen im Schienenverkehr von Justizbehörden und Unfalluntersuchungsstelle ist für Uneingeweihte oft schwer verständlich, da man sie im Straßenverkehr nicht kennt. Dort kann strikt zwischen regulativen und informativen Tätigkeiten von Behörden getrennt werden. Die Sicherheitsempfehlungen einer Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle gehen jedoch weit über die informative Tätigkeit einer Behörde hinaus. Sie sind amtliche Werke im Sinn des BGH-Gerichtsurteils vom 20. Juli 2006 zur Abwehr von Gefahren im Schienenverkehr. Dass sie der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, gibt ihnen auch ohne direkten regulativen Charakter Gewicht.-- Plutowiki (talk) 21:33, 9 October 2016 (UTC)[reply]
Dann lies einmal das von dir erwähnte Urteil genau, dort wird auch ausgesagt, dass die Begriffsdarlegungen urheberrechtlicher Natur sind, die verwaltungsmäßig verwendeten Begriffe irrelevant sind. („Der Begriff der amtlichen Bekanntmachung [..] UrhG ist ebenso wie der Begriff des Erlasses kein verwaltungsrechtlicher, sondern ein urheberrechtlicher Begriff, der entsprechend dem Zweck der Vorschrift auszulegen ist.“) Und wie du selbst sagst, diese Empfehlungen dort sind rechtlich nicht bindend. Das wäre aber Voraussetzung (das ein nicht-dran-halten Probleme mit sich führen würde, ist dabei etwas anderes, aber urheberrechtlich uninteressant). Wenn du sagst, sie wären offiziell ein amtliches Werk, dann kannst du dafür ja sicherlich auch einen Nachweis bringen? Ansonsten steht es ja beim EBU direkt da: urheberrechtlich geschützt. --Quedel (talk) 09:42, 10 October 2016 (UTC)[reply]

Deleted: per nomination. --Jcb (talk) 18:39, 14 October 2016 (UTC)[reply]