[935] Vormundschaft (lat. tutēla), die durch Rechtsvorschrift angeordnete F�rsorge und Vertretung f�r Personen, welche nicht oder doch nur beschr�nkt gesch�ftsf�hig sind (Minderj�hrige, Geisteskranke, Verschwender, Trunks�chtige). Die mit der F�rsorge und Vertretung betraute Person hei�t Vormund (Tutor); er steht unter der Aufsicht des Vormundschaftsgerichts (s. Obervormundschaft; B�rgerl. Gesetzb. �� 1773 fg.). Wenn es sich um eine einzelne Angelegenheit, insbes. Verm�gensverwaltung handelt, wird er Pfleger (s.d.) genannt. (S. auch Gegenvormund.)