Schiff

Seewesen. I.
Seewesen. I.
Seewesen. II.
Seewesen. II.

[629] Schiff, jedes auf einem Kiel erbaute seef�hige Fahrzeug. Man unterscheidet nach der Art der Fortbewegung Segelschiff (s.d.) und Dampfschiff (s.d.); nach ihrer Zweckbestimmung Kriegs-S. [s. Beilage: Heere und Flotten] [629] und Handels- oder Kauffahrtei-S. [s. Beilage: Handel und Handelsmarine]; nach dem Material, aus dem sie gebaut sind: Holz-, Eisen-und Stahl-S. Holz-S. sind entweder aus hartem Holz (Eichen- oder Teakholz) gebaut und mit metallenen N�geln verbunden, kupferfest, oder aus weichem Holz mit eisernen N�geln, eisenfest; letztere weniger dauerhaft als erstere, werden meist als Segel-S. verwendet, ihr Boden ist h�ufig durch einen Beschlag von Kupfer oder Metallplatten (Kupferhaut) gegen Ansatz von Seetieren und zum Schutz gegen Eindringen von Bohrw�rmern versehen. Eiserne S., ganz aus Eisen hergestellt, seit etwa 50 Jahren eingef�hrt, verdr�ngen die Holz-S., da sie bei gleicher Wasserverdr�ngung gr��ere Innenr�ume haben, fester verbunden werden k�nnen als Holz-S. und bei gen�gendem Schutz durch Farbenanstrich gegen Rosten auch lange Lebensdauer haben. Stahl-S., seit etwa 15 Jahren eingef�hrt, brauchen wegen der gr��ern Festigkeit des Stahls geringere Materialst�rke, haben daher auch geringeres Eigengewicht als eiserne S. [Hierzu Tafeln: Seewesen I u. II.] – �ber den Schiffbau vgl. Waag (1899), Schlick (2. Aufl. 1901-2), �Leitfaden� (3 Tle., 1902), Johow (2. Aufl. 1902).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, f�nfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 629-630.
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