Hygiene

[843] Hygiēne (Hygieine, grch.), Gesundheitspflege, die Lehre von der Gesundheit und ihrer Erhaltung, zerf�llt in die private, die Gesundheit des Einzelnen betreffend (auch Orthobiotik oder Eubiotik), und in die �ffentliche. Letztere besch�ftigt sich als Sanit�tspolizei mit der Verh�tung von Epidemien, ferner mit dem Bauwesen, indem sie Bebauungspl�ne aufstellt, die Wasserversorgung und Abw�sserbeseitigung, Anlage von Wohnungen, Schulen, Kasernen, Gef�ngnissen, Heizungs- und Ventilationsanlagen �berwacht; als Gewerbe- oder Fabrik-H. sucht sie die Arbeiter gegen die Sch�dlichkeiten ihrer Berufst�tigkeit zu sch�tzen; als Nahrungspolizei kontrolliert sie die Beschaffenheit der Nahrungsmittel (Fleischbeschau) hinsichtlich ihrer Gesundheitssch�dlichkeit und hinsichtlich Verf�lschungen; sie beaufsichtigt den Verkehr mit Giften und Geheimmitteln und die Kurpfuscherei, sorgt f�r das Heil- und Krankenwesen durch das Heranbilden von �rzten, Apothekern, Hebammen und Krankenw�rtern und durch Errichtung von Kranken- und Siechenh�usern. Organ der �ffentlichen Gesundheitspflege im Deutschen Reiche ist das Reichsgesundheitsamt, in jeder Provinz ist ein Medizinalkollegium, jedem Regierungspr�sidenten steht ein Medizinalrat, jedem Landrat ein Kreisphysikus als technischer Berater zur Seite. – Vgl. Pettenkofer und Ziemssen (3. Aufl. 1882), Fl�gge (5. Aufl. 1902), Rubner (7. Aufl. 1903), Prausnitz (7. Aufl. 1905), Handbuch von Weyl (10 Bde., 1893-1901, und Erg�nzungsb�nde), Enzyklop�die von Pfeiffer und Proskauer (1902-5), �Gesundheitsb�chlein� (11. Aufl. 1905).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, f�nfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 843.
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