Oberfeldarzt

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Der Oberfeldarzt ist ein Dienstgrad der Bundeswehr. Oberfeldärzte sind Sanitätsoffiziere mit einer Approbation als Arzt oder Zahnarzt. Der Rang entspricht dem Oberstleutnant.

Der Dienstgrad Oberfeldarzt existierte bereits in der Wehrmacht.

Oberfeldarzt
Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger der Heeresfliegertruppe (Humanmedizin). Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Luftwaffenuniformträger (Humanmedizin).
Dienstgradabzeichen für Ärzte[1][A 1]
Dienstgradgruppe Stabsoffiziere[2]
NATO-Rangcode OF-4[3]
Dienstgrad Heer/Luftwaffe Oberfeldarzt
Dienstgrad Marine Flottillenarzt[4]
Abkürzung (in Listen) OFArzt (OFA)[5]
Besoldungsgruppe A 15 nach BBesO[6]

Der Dienstgrad Oberfeldarzt wird durch den Bundespräsidenten mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten[4] auf Grundlage des Soldatengesetzes[7] festgesetzt.

Dienststellungen

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Oberfeldärzte werden häufig als Facharzt in einem Bundeswehrkrankenhaus eingesetzt. Fachärzte leiten in Bundeswehrkrankenhäusern teils wie zivile Oberärzte Teilbereiche. Bei der Heeresfliegertruppe und in der Luftwaffe sind Oberfeldärzte auch Fliegerärzte. Oberfeldärzte sind häufig auch Leiter eines Sanitätsversorgungszentrums oder eines Facharztzentrums. Als Kompaniechef führen Oberfeldärzte eine Sanitätskompanie. Im Heer beraten Oberfeldärzte als Leitende Sanitätsoffiziere (Brigadeärzte) die Brigadekommandeure hinsichtlich medizinischer Fachfragen. Wie alle Stabsoffiziere dienen auch Oberfeldärzte in Stäben und Referaten der Behörden, Ämter, Kommandobehörden aller Militärischer Organisationsbereiche (vorrangig im Zentralen Sanitätsdienst) und im Ministerium, wo sie medizinische Fachfragen bearbeiten. Insbesondere den Lehreinrichtungen des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, darüber hinaus an fast allen weiteren Lehreinrichtungen der Bundeswehr, lehren Oberfeldärzte als Dozenten.

Ernennung und Besoldung

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Maßgebliche gesetzliche Grundlagen für die Ernennung zum Oberfeldarzt trifft die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) und ergänzend die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 20/7. Zum Dienstgrad Oberfeldarzt können Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und beorderte Reservisten ernannt werden. Voraussetzung ist die Zugehörigkeit zu einer der Laufbahnen für Sanitätsoffiziere und die Approbation als Arzt oder Zahnarzt. Der Dienstgrad kann frühestens ein Jahr nach Ernennung zum Oberstabsarzt erreicht werden. Eine Einstellung mit dem Dienstgrad Oberfeldarzt ist mit einer der Verwendung entsprechenden Qualifikation ebenfalls möglich.[A 2][8][9][10][A 3]

Ein Oberfeldarzt wird nach der Bundesbesoldungsordnung (BBesO) mit A 15 besoldet.[6] Sanitätsoffiziere dieser Rangstufe erhalten häufig einen höheren Sold als ranggleiche Oberstleutnante.[6]

Dienstgradabzeichen

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Heer
Luftwaffe
Uniformträgerbereich[A 4][1]

Das Dienstgradabzeichen für Oberfeldärzte entspricht im Wesentlichen dem für Oberstleutnante. Zur Unterscheidung der Oberfeldärzte dienen zusätzliche Laufbahnabzeichen in Form eines Äskulapstabes. Die Schlange windet sich im Laufbahnabzeichen für Ärzte in doppelter Windung, bei Zahnärzten in einfacher Windung um den Stab.[1][4]

Hinsichtlich Befehlsbefugnis im Sinne der Vorgesetztenverordnung[11] und Wehrdisziplinarordnung[12], hinsichtlich äquivalenter, nach- und übergeordneter Dienstgrade im Sinne der ZDv 14/5[2] sind im Übrigen Oberfeldärzte dem Oberstleutnant gleichgestellt. Besonders in medizinischen Fachfragen sind Sanitätsoffiziere häufig Fachvorgesetzte auch höherrangiger Soldaten.[11] In der nach der Soldatenlaufbahnverordnung und ZDv 20/7 regelmäßig zu durchlaufenden Beförderungsreihenfolge ist der dem Oberfeldarzt vorangehende Dienstgrad der Oberstabsarzt und der nachfolgende Dienstgrad der Oberstarzt. Den Dienstgrad Oberfeldarzt führen nur Heeres- und Luftwaffenuniformträger; der entsprechende Dienstgrad für Marineuniformträger ist der Flottillenarzt.[8][10]

 Offizierdienstgrad
Niedrigerer Dienstgrad[13]   Höherer Dienstgrad[13]
Major
Korvettenkapitän
Oberstabsarzt
Oberstabsapotheker
Oberstabsveterinär
Oberstleutnant
Fregattenkapitän
Oberfeldarzt
Oberfeldapotheker
Oberfeldveterinär
Flottillenarzt
Flottillenapotheker
Oberst
Kapitän zur See
Oberstarzt
Oberstapotheker
Oberstveterinär
Flottenarzt
Flottenapotheker

Dienstgradgruppe: MannschaftenUnteroffiziere o.P.Unteroffiziere m.P.LeutnanteHauptleuteStabsoffiziereGenerale

Schweizer Armee

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In der Schweiz ist der Oberfeldarzt der Armee eine Amtsbezeichnung.

  1. Links: Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger der Heeresfliegertruppe (Humanmedizin). Rechts: Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Luftwaffenuniformträger (Humanmedizin).
  2. Voraussetzung ist die Approbation, eine Verpflichtung für mindestens ein Jahr, eine erfolgreich abzuleistende Eignungsübung, eine zweijährige Tätigkeit als Gebietsarzt bzw. Fachzahnarzt oder die Qualifikation zum Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie.
  3. ZDv 20/7 auf Grundlage § 44 der Soldatenlaufbahnverordnung (Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002, § 44 (gesetze-im-internet.de [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730). gesetze-im-internet.de (Memento vom 7. April 2014 im Internet Archive))
  4. Aus Platzgründen verkürzte Bilduntertitel. Gemeint sind jeweils Heeres- und Luftwaffenuniformträger. Die für Heeresuniformträger abgebildete dunkelblaue Unterlage deutet auf einen Soldaten der Sanitätstruppe hin. Neben den hier auf den Schulterklappe des Dienstanzuges dargestellten gibt es noch etliche weitere Dienstgradabzeichentypen, die im Artikel →„Dienstgradabzeichen der Bundeswehr“ ausführlicher dargestellt werden.

Einzelnachweise

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  1. a b c Hartmut Bagger, Führungsstab der Streitkräfte I 3, Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 37/10. Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr. Juli 1996. Neudruck von Oktober 2008. Bonn 16. Juli 2008, 4 Kennzeichnungen, S. 539 (dmb-lv-westfalen.de (Memento vom 19. September 2014 im Internet Archive) [PDF; 3,5 MB] Neudruck Oktober 2008 ersetzt Erstausgabe von Juli 1996).
  2. a b Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz)).
  3. Agreed English texts. STANAG 2116. NATO standardization agreement (STANAG). NATO codes for grades of military personnel. 5. Auflage. 1992 (englisch, rankmaven.tripod.com [abgerufen am 25. März 2014]).
  4. a b c Der Bundespräsident (Hrsg.): Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten. BPräsUnifAnO. 14. Juli 1978 (gesetze-im-internet.de [PDF] Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 31. Mai 1996 (BGBl. I S. 746) geändert worden ist).
  5. Bundesminister der Verteidigung; Führungsstab der Streitkräfte IV 1 (Hrsg.): Abkürzungen für den Gebrauch in der Bundeswehr – Deutsche Abkürzungen – ZDv 64/10. Bonn 19. Januar 1979 (pingwins.ucoz.de [PDF] Stand 17. September 1999).
  6. a b c Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1) Bundesbesoldungsordnungen A und B. (gesetze-im-internet.de [abgerufen am 25. März 2014] Bundesbesoldungsordnungen (BBesO) gelten nur für Berufs- und Zeitsoldaten und sind Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)).
  7. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG). Bonn 19. März 1956, § 4 Abs. 3 (2) – (gesetze-im-internet.de [PDF; abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 30. Mai 2005 I 1482. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8. April 2013 I 730).
  8. a b Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002 (gesetze-im-internet.de [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730). gesetze-im-internet.de (Memento vom 1. Februar 2014 im Internet Archive)
  9. Beachte auch: Anlage (zu § 3). Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Offiziere
  10. a b Der Bundesminister der Verteidigung; Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten (Hrsg.): ZDv 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten. Bonn 27. März 2002, Art. 635 (PDF (Memento vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive) [abgerufen am 26. März 2014] DSK AP210100187, Neudruck Januar 2008).
  11. a b Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV). 4. Juni 1956 (gesetze-im-internet.de [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
  12. Wehrdisziplinarordnung (WDO). In: Gesetze im Internet. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 16. August 2001, abgerufen am 5. November 2014 (vom 16. August 2001 (BGBl. I S. 2093), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3386) geändert worden ist).
  13. a b Die äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in der Vorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne eines Vorgesetztenverhältnisses).