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Datei:DEU Kreis Nordfriesland COA.svg

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Wappen
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English: the German district of Nordfriesland
Blasonierung
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Deutsch: „In Blau drei goldene (gelbe) dreimastige Schiffe im Stil des 16. Jahrhunderts in der Stellung 2 : 1 mit goldenen (gelben) Segeln und roten Wimpeln; auf den Großsegeln je ein rotes Beizeichen (1. Pflug, 2. Fisch, 3. Stierkopf).“
English: “Azure, three pennanted gules, three-masted cogs Or in ratio 2:1, the mainsails charged with, 1 a plow, 2 a fish, 3 a bull head, all gules.”
Referenzen
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Tingierung
InfoField
orazuregules
Datum
Deutsch: verliehen am 10. Juli 1972
English: granted on 10. Juli 1972
Provenienz
Deutsch: Das von Willy „Horsa“ Lippert entworfene Wappen des Kreises Nordfriesland wurde am 10. Juli 1972 vom Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein genehmigt. Das Wappen fußt auf dem Wappen von 1959 welches einem Siegel von 1613 des alten Kreises Eiderstedt entstammt. Das in den friesischen Farben Blau, Gold und Rot gehaltene Wappen entstand nach der Zusammenlegung der drei Kreise Südtondern, Husum und Eiderstedt. Die drei Koggen symbolisieren dabei sowohl die friesische Einheit als auch die Bedeutung, welche das Meer und und die Schifffahrt für den Kreis hatten. Pflug und Stierkopf stehen für die Landwirtschaft, der Fisch für den Fischfang. Pflug und Stierkopf waren bereits Symbole des Eiderstedter Wappens, und der Pflug des Husumer Wappens. Der Fisch (Sylter Hering) ist auch als ein Symbol der Insel Sylt anzusehen.
English: The arms were granted on July 10, 1972. They based on the arms of the former Eiderstedt district. The sailboats (cogs) differ from the old arms in that the plow is a symbol of the former Husum district, the fish is slightly changed and represents the typical herring of the island of Sylt in the former Südtondern district. The bull head is still a symbol for Eiderstedt.
Künstler
InfoField
Willy „Horsa“ Lippert, Brunsbüttel
Quelle Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein
Genehmigung
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Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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Dieses Wappen wurde von Jürgen Krause mit Inkscape erstellt.

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