Diskussion:Reichsamt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 19. März 2024 um 15:10 Uhr durch SchnitteUK (Diskussion | Beiträge) ("Reichsbehörde" im aktuellen BGB: Antwort).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von SchnitteUK in Abschnitt "Reichsbehörde" im aktuellen BGB
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Bundesamt für Heimathwesen

[Quelltext bearbeiten]
siehe Bundesamt für das Heimatwesen --WagnerAndreas 22:43, 7. Mär. 2011 (CET)Beantworten

"Reichsbehörde" im aktuellen BGB

[Quelltext bearbeiten]

Wieso steht im aktuellen (!) BGB noch der Begriff "Reichsbehörde"? 84.179.129.229 17:53, 23. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Weil der Text seither nicht geändert wurde. Probleme ergeben sich daraus nicht, weil klar ist, dass das heute als „Bundesbehörden“ zu lesen ist. --SchnitteUK (Diskussion) 15:10, 19. Mär. 2024 (CET)Beantworten