Diskussion:Missio canonica

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 2. Juni 2019 um 09:50 Uhr durch PatrickBrauns (Diskussion | Beiträge) (Neuer Abschnitt Qualifikation?).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von PatrickBrauns in Abschnitt Qualifikation?
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Ortsordinarius hat für seine Diözese das Recht, die Religionslehrer zu ernennen bzw. zu approbieren und sie, wenn es aus religiösen oder sittlichen Gründen erforderlich ist, abzuberufen bzw. ihre Abberufung zu fordern. Ist damit der Bischof der Diözese gemeint? --Weissmann 14:28, 1. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Genau. Siehe Ortsordinarius. --Túrelio 09:37, 30. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Umstritten

[Quelltext bearbeiten]

Benutzer Atlan da Gonozal mag dem Umgang der Kirche mit der missio canonica o.k. finden. Darum geht es hier aber nicht. Es geht darum, dass ihr Einsatz gegen innerkirchliche Kritiker umstritten ist. Mehr wurde nicht behauptet und genau diese Behauptung wird durch die Literaturangabe belegt. (nicht signierter Beitrag von Abc2005 (Diskussion | Beiträge) 16:11, 16. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

Die Auflistungen der Menschen, die die Missio canonica entzogen bekommen haben, ist völlig unzureichend, weil unvollständig, zudem irrelevant, oder wird bei Lehrberechtigung ähnlich verfahren? Du könntest ja versuchen, einen Artikel bestehend aus einer Liste von Menschen, deren die Missio entzogen wurde, zu etablieren. --Atlan Disk. 16:42, 16. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Ich mach jetzt durch eine Bearbeitung mal einen konkreten Vorschlag. --Atlan Disk. 16:52, 16. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Für den Satz ("Der Entzug der Missio canonica ist ein umstrittenes Mittel im Umgang mit innerkirchlichen Kritikern.) fehlt jedoch eine Quelle. Sinnvoll wäre die Aussage auch nur, wenn der Entzug innerkirchlich umstritten ist. -- Reinhard Wenig 16:54, 16. Feb. 2010 (CET)Beantworten
D'accord.
Wenn überhaupt, müsste schon vollständig dargelegt werden, in welchen Situationen der CIC oder ggf. DBK-Vorschriften den Entzug der missio vorsehen. --Túrelio 18:17, 16. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Nihil obstat

[Quelltext bearbeiten]

Das Nihil obstat (nichts steht entgegen) ist ein unabdingbarer Genehmigungsvermerk bei der Berufung auf kath.Lehrstühle. Zuletzt geregelt von der Deutschen Bischofskonferenz durch Dekret v. 25.3.2010 (Normen zur Erteilung des Nihil obstat...)--Rogald (Diskussion) 23:25, 3. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Qualifikation?

[Quelltext bearbeiten]

In dem Artikel fehlt die Information, welche Qualifikationen erforderlich sind, um die Missio canonica zu bekommen. --PatrickBrauns (Diskussion) 10:50, 2. Jun. 2019 (CEST)Beantworten