„Rammbock“ – Versionsunterschied

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== Moderner Einsatz von Rammböcken ==
== Moderner Einsatz von Rammböcken ==
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[[:Protective shield and battering ram (TOK-TOK) of the Military Police (Feldjäger Bundeswehr) - Dresden City Festival 2024.jpg||Schutzschild und Rammbock (TOK-TOK) der Militär-Polizei ([[Feldjäger]] [[Bundeswehr]])]]
Heute werden Rammböcke in Form von Tür-Rammen von [[Polizei|polizeilichen]] [[Spezialeinsatzkommando]]s sowie der [[Militärpolizei]] (MP) verwendet, um z.&nbsp;B. bei einer [[Stürmung]] oder einem [[Zugriff (Polizei)|polizeilichen Zugriff]] Türen aufzubrechen. Dabei handelt es sich jedoch um kleine, tragbare Ausführungen, die von ein oder zwei Personen eingesetzt werden können; manche von ihnen verfügen zudem über einen Mechanismus, der beim Aufprall ausgelöst wird und die türbrechende Wucht erhöht. Die Rechtmäßigkeit des Einsatzes von Rammböcken im Rahmen von [[Durchsuchung (Recht)|Durchsuchung]]en kann gerichtlich überprüft werden.<ref>[[Landgericht Aachen|LG Aachen]], Urteil vom 9. April 2013, Az. 12 O 394/12, [https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/aachen/lg_aachen/j2013/12_O_394_12_Urteil_20130409.html Volltext] Rn 4.</ref>
Heute werden Rammböcke in Form von Tür-Rammen von [[Polizei|polizeilichen]] [[Spezialeinsatzkommando]]s sowie der [[Militärpolizei]] (MP) verwendet, um z.&nbsp;B. bei einer [[Stürmung]] oder einem [[Zugriff (Polizei)|polizeilichen Zugriff]] Türen aufzubrechen. Dabei handelt es sich jedoch um kleine, tragbare Ausführungen, die von ein oder zwei Personen eingesetzt werden können; manche von ihnen verfügen zudem über einen Mechanismus, der beim Aufprall ausgelöst wird und die türbrechende Wucht erhöht. Die Rechtmäßigkeit des Einsatzes von Rammböcken im Rahmen von [[Durchsuchung (Recht)|Durchsuchung]]en kann gerichtlich überprüft werden.<ref>[[Landgericht Aachen|LG Aachen]], Urteil vom 9. April 2013, Az. 12 O 394/12, [https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/aachen/lg_aachen/j2013/12_O_394_12_Urteil_20130409.html Volltext] Rn 4.</ref>



Aktuelle Version vom 26. August 2024, 09:33 Uhr

Der Rammbock (auch Sturmbock oder Widder) ist eine Belagerungswaffe, die bis zum Mittelalter oft Verwendung fand.

Der Rammbock diente dazu Mauern, Tore oder Türme einzureißen. Es gibt viele Varianten. Sie reichten vom einfachen Baumstamm, dem Rennbaum, der von Personen gegen das einzureißende Ziel geprellt wurde, über belastete Wagen, die mit Schwung gegen das Ziel gesteuert wurden und auf Grund ihrer hohen Masse eine enorme Durchschlagskraft hatten, bis hin zu einem schwingenden Stamm, der unter einem Gerüst aufgehängt, von den Angreifern immer wieder gegen das Hindernis gestoßen wurde und mit einem bronzenen Rammkopf ausgerüstet war.

Moderner Einsatz von Rammböcken

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Schutzschild und Rammbock (TOK-TOK) der Militär-Polizei (Feldjäger Bundeswehr)

Heute werden Rammböcke in Form von Tür-Rammen von polizeilichen Spezialeinsatzkommandos sowie der Militärpolizei (MP) verwendet, um z. B. bei einer Stürmung oder einem polizeilichen Zugriff Türen aufzubrechen. Dabei handelt es sich jedoch um kleine, tragbare Ausführungen, die von ein oder zwei Personen eingesetzt werden können; manche von ihnen verfügen zudem über einen Mechanismus, der beim Aufprall ausgelöst wird und die türbrechende Wucht erhöht. Die Rechtmäßigkeit des Einsatzes von Rammböcken im Rahmen von Durchsuchungen kann gerichtlich überprüft werden.[1]

Commons: Rammböcke – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Rammbock – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. LG Aachen, Urteil vom 9. April 2013, Az. 12 O 394/12, Volltext Rn 4.