Criminalistisch-photographische Untersuchung eines Tintenflecks

Textdaten
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Autor: J.
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Titel: Criminalistisch-photographische Untersuchung eines Tintenflecks
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 45, S. 746
Herausgeber: Ernst Ziel
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1884
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
Reihe: Fortschritte und Erfindungen der Neuzeit
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Fortschritte und Erfindungen der Neuzeit.

Criminalistisch-photographische Untersuchung eines Tintenflecks.

Es giebt interessante Tintenflecke, an die sich geschichtliche Erinnerungen knüpfen und die eine gewisse Popularität erlangt haben. Zu diesen gehört der Tintenfleck an der Wand des Luther-Zimmers auf der Wartburg, der trotz der Rolle, die der Teufel bei dessen Entstehung gespielt haben soll, recht unschuldiger Natur ist. Harmlos, wenn auch für den Urheber oft mit unangenehmen Folgen verknüpft, sind auch die Kleckse auf den Schreibheften unserer lieben Schuljugend, gegen welche jeder „Schriftgelehrte“ mehr oder weniger anzukämpfen hatte.

Es giebt aber auch verhängnißvolle Tintenflecke, die plötzlich in Testamenten, Rechnungsbüchern etc. auftauchen und wichtige Worte oder Zahlen den Menschenaugen entrücken, Tintenflecke, über welche manchmal die Gerichte entscheiden müssen. Ein solcher Fleck fand sich auch vor Kurzem in den Büchern eines französischen Postbureaus und verdeckte eine Zahl, die über den Verbleib einer Summe von 50,000 Franken Auskunft geben mußte. Die eingeleitete Untersuchung ergab, daß in dem Raume, in welchem das betreffende Buch geführt wurde, drei Beamte arbeiteten und jeder von ihnen mit einer andern Tinte zu schreiben pflegte. Das Gericht stellte in Folge dessen an den Sachverständigen folgende Fragen:

„Ist der Tintenfleck durch Zufall entstanden oder mit Absicht gemacht worden?“

„Welche von den drei Tinten diente zur Herstellung des Fleckes?“

„Mit welcher von den drei Tinten sind die von dem Fleck verdeckten Zahlen geschrieben worden?“

„Mit welcher wurde die etwaige Fälschung der verdeckten Zahl vorgenommen?“

Das war in der That viel verlangt, und man muß den Scharfsinn des sachverständigen Chemikers E. Ferrand bewundern, der dem Gerichte die gewünschte Auskunft auf diese Fragen zu geben wußte. Er selbst berichtete darüber ausführlich in der französischen Zeitschrtft „Sience et Nature“

Schon die äußere Form des betreffenden Tintenfleckes erregte den Verdacht, daß er absichtlich gemacht wurde. Dieser Verdacht wurde durch den Umstand bestätigt, daß man in der Mitte des Fleckes, sobald man das Papier gegen helles Licht hielt, zwei dicht an einander liegende kleine Löcher fand, die nur durch die festaufgedrückte Spitze einer Stahlfeder entstanden sein konnten, da auch zwei bis drei darunter liegende Blätter ähnliche kleine geschwärzte Löcher zeigten. Diese Anhaltepunkte genügten, um die erste Frage zu beantworten. Die chemische Untersuchung der drei Tintensorten bot nun die Möglichkeit, durch chemische Mittel die Farben der Tinten zu verändern, sodaß bei Anwendung des einen oder des andern der Fleck selbst heller und die darunter befindliche Zahl dunkler erscheinen würde. Bei näherer Prüfung stellte sich jedoch heraus, daß in einem Falle, wo zwei von den erwähnten Tinten in Betracht kamen, der ganze Fleck sammt der darunter liegenden Zahl durch das Benetzen mit der aufklärenden Lösung zerstört werden könnte, was den Sachverständigen veranlaßte, von der Anwendung dieser Methode abzusehen.

Endlich kam er auf den Gedanken, zu der schwarzen Kunst des Photographen seine Zuflucht zu nehmen.

Die aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Tinten konnten ja auf die Platte des Photographen verschiedenartig einwirken und bald als hellere, bald als dunklere Bilder auf derselben erscheinen. Diese Annahme war richtig, was das bloße Auge nicht erkennen konnte, das vermochte die Photographie zu sichten! Die Tinte, aus welcher der Fleck in dem Postbuch bestand, erschien in der photographischen Aufnahme als zarter grauer Ton auf dem deutlich eine Zahl zu sehen war, die Nummer des betreffenden registrirten Pakets, die ursprünglich 1200 lautete und durch den Fälscher in 1203 umgewandelt wurde. Dadurch wurde auch die Natur der verschiedenen Tinten bestimmt und auf die Fragen der Richter die beste Antwort ertheilt. Ohne auf weitere Einzelheiten dieses Verfahrens, die nur den Fachmann interessiren, einzugehen, verweisen wir unsere Leser auf die nebenstehenden kleinen Abbildungen, von welchen die mit a und b bezeichneten derartige photographirte Tintenflecke mit den durch die Photographie sichtbar gewordenen Zahlen darstellen. Fignr c zeigt uns den Fleck b, wie er auf dem Papier dem Auge des Beschauers erscheint. So wurde in dem oben erzählten interessanten Falle durch das Licht der Sonne der Fälscher entlarvt und das alte Sprüchwort bethätigt:
 „Die Sonne bringt es an den Tag.“ J.