Wikipedia:Schiedsgericht/Wahl/November 2024
(Weitergeleitet von Wikipedia:SGWA)
Auf dieser Seite findet die Wahl zum 31. Schiedsgericht statt. Die Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt bis zum 7. November 2024 23:59:59 Uhr, die Abstimmung im Anschluss, vom 8. November 0 Uhr bis zum 21. November 2024 23:59:59 Uhr. Es können fünf Personen für je zwei Jahre ins Schiedsgericht gewählt werden, bei Stimmengleichheit auch mehr.
Hinweise
BearbeitenKandidaturen
- Kandidaturseiten müssen bis zum 7. November 2024 23:59:59 Uhr MEZ angelegt und auf dieser Seite eingetragen sein.
- Alle, die am 1. November 2024 um 0 Uhr MEZ die Stimmberechtigung für Schiedsgerichtswahlen besitzen, können für das Schiedsgericht kandidieren (SG-Stimmberechtigung prüfen).
- Nominierungen sind mit Zustimmung der oder des Betroffenen möglich.
- Es wird empfohlen, dass sich die Kandidatinnen und Kandidaten bei ihrer Nominierung vorstellen. Fragen an sie können auf der Diskussionsseite gestellt werden.
- Für die Kandidatur bitte die Kopiervorlage verwenden und auf eine neuerstellte Unterseite kopieren (Wikipedia:Schiedsgericht/Wahl/November 2024/BENUTZERNAME).
- Die Kandidatur bitte auch unten im Abschnitt und auf der Übersicht eintragen.
Abstimmung
- Bei dieser Wahl werden fünf Schiedsgerichtsmitglieder für zwei Jahre gewählt. Sollten bis zum Ende der Nominierungsphase noch amtierende Mitglieder des Schiedsgerichts zurücktreten, erhöht sich die Zahl der neu zu wählenden Mitglieder entsprechend.
- Alle Stimmberechtigten können jedem Kandidaten und jeder Kandidatin maximal eine Stimme geben.
- Es sind Pro- und Kontra-Stimmen möglich.
- Als für zwei Jahre gewählt gelten jene Kandidatinnen und Kandidaten, deren effektive Stimmenzahl (Pro minus Kontra) nur durch die Stimmenzahlen von höchstens vier der Mitbewerbenden übertroffen wird. Gegebenenfalls sind damit bei Stimmengleichheit auch mehr als fünf der Kandidatinnen und Kandidaten für zwei Jahre gewählt. Dann vergrößert sich das Schiedsgericht entsprechend. Nur Kandidaturen, die mehr Pro- als Kontrastimmen erreichen, gelten als erfolgreich.
Hier geht’s zur Abstimmung.
Stimmberechtigung
- Stimmberechtigt ist jede Benutzerin und jeder Benutzer, für die zu Beginn des Abstimmungszeitraums (8. November 2024, 0 Uhr MEZ) folgende Bedingungen der Stimmberechtigung bei Schiedsgerichtswahlen zutreffen:
- Mindestens 400 Bearbeitungen wurden insgesamt getätigt.
- Die erste Bearbeitung erfolgte vor mindestens 4 Monaten.
- Die Bedingungen der allgemeinen Stimmberechtigung sind erfüllt.
Ob du die genannten Voraussetzungen erfüllst, kannst du mit diesem Tool überprüfen.