Ein Suffraganbischof oder kurz Suffragan ist der Bischof einer Diözese (eines Bistums), die einem Metropoliten unterstellt ist.
Römisch-katholische Kirche
BearbeitenSuffraganbischöfe sind die Diözesanbischöfe der Suffraganbistümer, also aller Bistümer einer Kirchenprovinz (Metropolie) außer dem des Metropoliten, der ebenfalls sein Erzbistum oder seine Erzdiözese leitet.[1] Gemeinsam bilden sie das Kollegium dieser Kirchenprovinz. Der Suffraganbischof hat alle bischöflichen Rechte und Vollmachten für sein Bistum. Es gibt auch Erzbischöfe, die keine Kirchenprovinz leiten und einem anderen Erzbischof unterstellt sind. Sie sind dann ebenfalls Suffraganbischöfe.
Befugnisse des Metropoliten
BearbeitenGegenüber den Diözesanbischöfen der zu seiner Kirchenprovinz gehörenden Suffraganbistümer hat der Metropolit folgende Rechte:
- Er soll darüber wachen, dass Glaube und kirchliche Disziplin gewahrt werden, und eventuelle Missbräuche dem Papst mitteilen.
- Er soll eine kanonische Visitation durchführen, wenn ein Suffraganbischof dieses unterlassen hat; der Grund hierfür muss jedoch vorher vom Apostolischen Stuhl anerkannt werden.
- Er soll bei Vakanz eines Bischofsstuhls den Diözesanadministrator ernennen, wenn dieser nicht innerhalb von acht Tagen rechtmäßig gewählt wurde oder die vom Recht vorgeschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllt (can. 436 §1 CIC).
- Das Gericht des Metropoliten fungiert in seiner Kirchenprovinz üblicherweise als Gerichtshof zweiter Instanz (can. 1438 §1 Nr. 1 CIC).
- Er beruft mit Zustimmung seiner Suffraganbischöfe das Provinzialkonzil ein.
Der Metropolit kann in allen Kirchen seiner Kirchenprovinz geistliche Handlungen ausüben wie ein Bischof in seiner eigenen Diözese, in einer anderen Bischofskirche allerdings nur nach vorheriger Verständigung des Bischofs (can. 436 §3 CIC). Metropoliten haben zudem das Recht, innerhalb ihrer Kirchenprovinz während der Eucharistiefeier das Pallium zu tragen, das sie als besonderes Zeichen vom Papst ausgehändigt bekommen haben.
Anglikanische Kirche
BearbeitenGeschichte
BearbeitenIn der anglikanischen Kirche sind die Suffraganbischöfe meist Regionalbischöfe, die zusammen mit einem (Erz-)Bischof ein großes Bistum leiten. Die Kirchenprovinzen in der Anglikanischen Kirche werden von einem Erzbischof oder Primas geleitet. Sie erfüllen eine ähnliche Funktion wie Weihbischöfe in der römisch-katholischen Kirche.
Englische Diözesanbischöfe wurden vor der englischen Reformation im Allgemeinen von Bischöfen unterstützt, die auf Sitzen geweiht worden waren, die in partibus infidelium waren (Titularbistümer, die in den meisten Fällen von Muslimen erobert worden waren). Durch die Trennung der englischen Kirche von Rom war dies nicht mehr möglich. Der Suffragan Bishops Act von 1534 erlaubte die Schaffung von Bischofssitzen, die einen Diözesanbischof unterstützen sollen. Diese werden als Suffragan bezeichnet. Davor bezog sich der Begriff Suffragan auf Diözesanbischöfe in Bezug auf ihren Metropoliten.[2]
Die ersten Bischöfe, die nach diesem Gesetz geweiht wurden, waren Thomas Manning, Bischof von Ipswich, und John Salisbury, Bischof von Thetford, am 19. März 1536.[3] Der letzte Suffraganbischof der ersten Periode war John Sterne, Bischof von Colchester, der 1607/08 im Amt starb.
Als die Diözesen in der Industrielle Revolution wuchsen, benötigen die Bischöfe Unterstützung. Suffraganbischöfe hätten zwar ernannt werden können, aber es gab viele ekklesiologische, pragmatische und theologische Einwände gegen sie. So gingen die englischen Bischöfe dazu über Bischöfe, die eigentlich als Stipend oder Coadjutor bishop (ohne Nachfolgerecht) für die Kolonien ernannt und geweiht wurden, zu Assistent Bishops zu ernennten. Häufig wurde ihnen ein weiters bedeutendes Amt verliehen um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Als diese Praxis zunahm, zog sie heftige Kritik auf sich, weil sie diesen Kolonien „ihren“ Bischof vorenthielt. Darauf hin wurden wieder Suffraganbischöfe ernannt. Nach über 250 Jahren wurde am 2. Februar 1870 Henry Mackenzie zum Bischof von Nottingham ernannt. Zu diesem Zeitpunkt gab es nur die 26 Suffraganbischofssitze, die im Gesetz von 1534 genannt wurden. Der Suffragans Nomination Act von 1888 erlaubte die Schaffung neuer Suffragansitze. Die Ernennung von Suffraganbischöfen wurde danach wesentlicher häufiger.[4]
Gegenwart
BearbeitenEinigen Suffraganbischöfen der Church of England wurde vom Diözesanbischof die Verantwortung für ein bestimmtes Gebiet innerhalb der Diözese übertragen worden. Solche offiziellen Zuordnungen wurden 1970 durch das experimentelle „Londoner Schema“ erprobt.[5] Zum Beispiel ist der Bischof von Colchester ein Gebietsbischof (area bishop) in der Diözese Chelmsford. Derzeit sind folgende Diözesen in Sprengel mit Gebietsbischöfen gegliedert:[5]
- London (seit 1979): Two Cities (unter Aufsicht des Diözesanbischofs), Edmonton, Kensington, Stepney und Willesden
- Chelmsford (seit 1983): Barking, Bradwell und Colchester
- Oxford (seit 1984): Oxford (unter Aufsicht des Diözesanbischofs), Buckingham, Dorchester und Reading
- Southwark (seit 1991): Croydon, Kingston und Woolwich.
- Lichfield (seit 1992): Shrewsbury, Stafford und Wolverhampton
- Leeds (seit 2014): Bradford, Huddersfield, Leeds (unter Aufsicht des Bischofs von Kirkstall), Ripon und Wakefield.
Sprengel mit Gebietsbischöfen gab es zeitweise in der Diözese Worcester (1993–2002; Worcester (unter Aufsicht des Diözesanbischofs), Dudley),[6] der Diözese Salisbury (1981–2009; Ramsbury, Sherborne),[7] der Diözese Lincoln (2010[8] – 31. Januar 2013; Grantham, Grimsby)[9] und Diözese Chichester (1984–2013; Chichester (unter Aufsicht des Diözesanbischofs), Lewes, Horsham).
Andere Suffraganbischöfe haben oder hatten informelle Verantwortung für ein bestimmtes geografische Gebiete (z. B. in Winchester, Peterborough[10] und York), ohne als Gebietsbischöfe bezeichnet zu werden.
Nur die kleinen Diözesen Portsmouth sowie Sodor und Man haben keinen Suffraganbischof. Bis 2016/2017 hatten die Diözesen Newcastle und Leicester jeweils einen Stipendiaten- assistant bishop anstelle von Suffraganbischöfen, aber diese wurden seitdem durch Suffraganbischöfe ersetzt.
Literatur
Bearbeiten- Artikel „Suffragan“. In: Der Neue Herder. Zweiter Halbband: M bis Z. Herder Verlag, Freiburg im Breisgau 1949, Sp. 4285 (dort auch die explizite Synonymangabe „Suffraganbischof“).
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Suffraganbistum. In: Lexikon Kirche & Religion. Auf KathWeb.de, abgerufen am 18. Dezember 2022.
- ↑ 3: Suffragan Bishops. Church of England, abgerufen am 28. Januar 2012.
- ↑ Fryde, E. B.; Greenway, D. E.; Porter, S.; Roy, I.: Handbook of British Chronology. Third Edition, revised Auflage. Cambridge University Press, Cambridge 1986, ISBN 0-521-56350-X, S. 288.
- ↑ Episcopal Succession - Other Lines. 17. November 2009, archiviert vom am 17. November 2009; abgerufen am 20. Februar 2022.
- ↑ UKPressOnline. Abgerufen am 20. Februar 2022.
- ↑ https://web.archive.org/web/20140424024249/http://www.churchofengland.org/media/1279366/gs1445.pdf
- ↑ Archivierte Kopie ( vom 24. April 2014 im Internet Archive)
- ↑ Wayback Machine. Archiviert vom am 28. August 2014; abgerufen am 20. Februar 2022.
- ↑ Wayback Machine. Archiviert vom am 24. April 2014; abgerufen am 20. Februar 2022.
- ↑ https://web.archive.org/web/20140424025328/http://www.peterborough-diocese.org.uk/downloads/jobs/ministryinthediocese.pdf