Reichsprälat

geistliches Oberhaupt, das unmittelbar dem Kaiser des Heiligen Römischen Reiches unterstand
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Als Reichsprälaten bezeichnete man die Äbte, Äbtissinnen sowie Pröpste und Prioren der reichsunmittelbaren kirchlichen Organisationen im Heiligen Römischen Reich, die direkt dem Kaiser unterstanden. Sie waren im Reichstag vertreten und in zwei Kollegien, der rheinischen und schwäbischen Prälatenbank, eingeteilt, die ihnen je eine Kuriatstimme und damit Mitbestimmung in Sachen der Reichspolitik gewährten.

Reichsprälat Anselm II. Schwab, Abt des Klosters Salem, ließ sich 1749 von Gottfried Bernhard Göz vor einem Reichsadler porträtieren

Aus dem Status der Reichsunmittelbarkeit ergaben sich eine Reihe von Freiheiten und Privilegien. Sie genossen Immunität, waren keinem Fürsten lehnsabhängig und konnten selbst Territorien erwerben, in denen sie die Landeshoheit besaßen und meist auch die Hohe Gerichtsbarkeit ausüben konnten. Sie besaßen die Reichsstandschaft. Den wenigsten Reichsprälaten wurden jedoch eigene Virilstimmen verliehen, was Bedingung dafür gewesen wäre, sie nunmehr als Fürstabt oder Fürstpropst den übrigen geistlichen und weltlichen Reichsfürsten gänzlich gleichzustellen.

Geschichte und Zusammensetzung in der Neuzeit

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Die Reichsmatrikel von 1521 zählt insgesamt 83 Reichsprälaten auf, deren Anzahl sich bis 1792 durch Säkularisation, Abtretungen an andere europäische Staaten und Erhebungen in den Reichsfürstenstand auf 40 verringerte.

Die Äbte und Pröpste von Fulda, Kempten, Weißenburg, Ellwangen, Murbach, Corvey, Stablo, Berchtesgaden und Prüm (bis 1576) wurden gefürstet und erhielten Sitz und Stimme im Reichsfürstenrat des Reichstages.

Rolle der Reichsprälaten im Reichstag

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Das Schwäbische Reichsprälatenkollegium bildete sich 1575 aufgrund des durch die geografische Nähe der Prälaturen entwickelten Zusammenhalts und stärkte diesen. Durch den Zusammenhalt der Kollegiumsmitglieder erreichte es wesentlich größeres politisches Gewicht als das rheinische Kollegium. So durften die schwäbischen Reichsprälaten stets einen Vertreter in interständische Ausschüsse entsenden und hatten im Abt des oberschwäbischen Klosters Weingarten einen bereits seit 1555 rechtlich festgeschriebenen Vertreter im Ordentlichen Reichsdeputationstag.

Schwäbisches Reichsprälatenkollegium

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siehe Schwäbische Prälatenbank

Rheinisches Reichsprälatenkollegium

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siehe Rheinisches Reichsprälatenkollegium

Literatur

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  • Hans Feierabend: Die politische Stellung der deutschen Reichsabteien während des Investiturstreites. Marcus, Breslau 1913 (Historische Untersuchungen 3, ZDB-ID 500550-4), (Neudruck: Scientia, Aalen 1971).
  • Axel Gotthard: Das Alte Reich 1495–1806. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2003, ISBN 3-534-15118-6 (Geschichte kompakt. Neuzeit).
  • Sarah Hadry: Reichsprälatenkollegium. In: Historisches Lexikon Bayerns. Bayerische Staatsbibliothek, 5. Oktober 2010, abgerufen am 21. Oktober 2010.
  • Sarah Hadry: Reichsstifte in Schwaben. In: Historisches Lexikon Bayerns. Bayerische Staatsbibliothek, 5. Oktober 2010, abgerufen am 20. März 2011.
  • Helmut Neuhaus: Das Reich in der frühen Neuzeit. 2. Auflage. Oldenbourg, München 2003, ISBN 3-486-56729-2 (Enzyklopädie Deutscher Geschichte. 42).
  • Thomas Vogtherr: Die Reichsabteien der Benediktiner und das Königtum im hohen Mittelalter. (900–1125). Thorbecke, Stuttgart 2000, ISBN 3-7995-4255-8 (Mittelalter-Forschungen 5), (Zugleich: Kiel, Univ., Habil.-Schr., 1990/91).
  • Hans-Peter Wehlt: Reichsabtei und König. Dargestellt am Beispiel der Abtei Lorsch mit Ausblicken auf Hersfeld, Stablo und Fulda. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1970 (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 28, ZDB-ID 121375-1), (Zugleich: Marburg, Univ., Diss., 1968).