Der Gerichtsbezirk Ottensheim war ein dem Bezirksgericht Ottensheim unterstehender Gerichtsbezirk im politischen Bezirk Urfahr-Umgebung (Bundesland Oberösterreich). Ottensheim wurde als Gerichtsbezirk 1958 aufgelöst und mit dem Gerichtsbezirk Urfahr zum Gerichtsbezirk Urfahr-Umgebung vereint.

Ehemaliger Gerichtsbezirk
Ottensheim

Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Ottensheim
 Landesgericht Linz
Basisdaten
Bundesland Oberösterreich
Bezirk Urfahr-Umgebung
Sitz des Gerichts Linz
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Linz
Aufgelöst 1. April 1958
Zugeteilt zu Urfahr-Umgebung


Geschichte

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Der Gerichtsbezirk Ottensheim wurde am 4. Juli 1850 gemeinsam mit 46 anderen Gerichtsbezirke in Oberösterreich durch einen Erlass des k.k. Oberlandesgerichtes Linz geschaffen. Er umfasste ursprünglich die 20 Steuergemeinden Bergheim, Bogendorf, Eidenberg, Eidendorf, Feldkirchen, Feldsdorf, Freudenstein, Geng, Goldwörth, Gramastetten, Lacken, Landshaag, Lindham, Mühldorf, Mühllacken, Niederottensheim, Oberottensheim, Puchenau, Sankt Gotthard und Walding.[1]

Der Gerichtsbezirk bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Linz, Urfahr, Enns und Sankt Florian den Bezirk Linz.[3]

1903 wurde der Gerichtsbezirk Ottensheim vom Bezirk Linz-Umgebung abgetrennt und gemeinsam mit dem Gerichtsbezirk Urfahr und dem vom Bezirk Freistadt abgetretenen Gerichtsbezirk Leonfelden dem neu gebildeten Bezirk Urfahr zugewiesen, wobei die Bezirkshauptmannschaft am 1. Oktober 1903 ihre Arbeit aufnahm.[4] Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde der Bezirk Urfahr-Umgebung aufgelöst und der Gerichtsbezirk Ottensheim dem neu gebildeten Verwaltungsbezirk Linz (später Landkreis Linz) angeschlossen.

Der Gerichtsbezirk Ottensheim wurde nach dem Zweiten Weltkrieg 1958 ebenso wie die Gerichtsbezirke Urfahr und Sankt Florian aufgelöst. An die Stelle der Gerichtsbezirke Urfahr und Ottensheim trat in der Folge der Gerichtsbezirk Urfahr-Umgebung.[5] Diesem wurden per Verordnung 1958 die Gemeinden des heutigen Gerichtssprengels zugewiesen. Der Gerichtssprengel umfasst seither das Gebiet der ehemaligen Gerichtsbezirke Urfahr (ohne das 1938 zu Linz eingemeindete St. Magdalena) und Ottensheim.[6]

1960 wurde aus dem Gerichtsbezirk Urfahr-Umgebung und dem Gerichtsbezirk Leonfelden der Bezirk Urfahr-Umgebung wiedererrichtet.[7]

Gerichtssprengel

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Der Gerichtsbezirk Ottensheim umfasste vor seiner Auflösung die Gemeinden Eidenberg, Feldkirchen an der Donau, Goldwörth, Gramastetten, Herzogsdorf, Ottensheim, Puchenau, Sankt Gotthard im Mühlkreis und Walding.

Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns 1850, XXV. Stück, Nr. 288: Erlaß des k. k. Oberlandesgerichtes für die Kronländer Oesterreich ob der Enns und Salzburg vom 4. Juli 1850 auf ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  4. Landesgesetz- und Verordnungsblatt für das Erzherzogtum Österreich ob der Enns. 1903, Stück XVII., Nr. 27: Kundmachung der Statthalterei betreffend die Errichtung einer Bezirkshauptmannschaft in Urfahr in Oberösterreich
  5. BGBl. Nr. 14/1958: Bundesgesetz vom 22. Jänner 1958, betreffend Bezirksgerichte im Sprengel des Landesgerichtes Linz.
  6. BGBl. Nr. 42/1958: Verordnung der Bundesregierung vom 25. Feber 1958 über die Sprengel der Bezirksgerichte Linz, Urfahr-Umgebung und Linz-Land
  7. Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jg. 1960, 10. Stück, Nr. 20: Verordnung der o.ö. Landesregierung vom 6. Juli 1959