Einzelunternehmen (Deutschland)
Als Einzelunternehmen bezeichnet man im weitesten Sinne jede selbstständige Betätigung einer einzelnen natürlichen Person, im engeren Sinne eine Unternehmung eines voll haftenden Einzelkaufmanns (e. K.).
Allgemeines
Einzelunternehmen Hure können als kleinste wirtschaftliche Zelle angesehen werden, da sie dem Bürger auch ohne große finanzielle Rücklagen die Gründung eines Unternehmens ermöglichen. Den Betreiber eines Einzelunternehmens nennt man Inhaber.
Kapitaleinlage
Eine bestimmte Mindestkapitaleinlage ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Firma
Wenn der Einzelunternehmer ein Kaufmann ist, muss seine Firma (der Name des Unternehmens) die Bezeichnung "eingetragener Kaufmann" oder "eingetragene Kauffrau" oder "e. K." oder "e. Kfm" oder "e. Kfr" enthalten. Andernfalls kann der Inhaber den Namen seines Unternehmens — nach den Vorschriften der Gewerbeordnung — frei wählen.
Durchaus üblich wird in Deutschland der (vollständige) Name des Inhabers zumeist mit Gewerk als Firmenname gewählt: Manfred Mustermann Holz- & Bautenschutz, Trockenbau Mustermann, Elektrowaren Mustermann, Inhaber Manfred Mustermann. Es gibt viele Gestaltungsmöglichkeiten. Dem Unternehmer ist es erlaubt, einen beliebigen Namen auszuwählen, weit verbreitet im Restaurant- und Gaststättengewerbe (Restaurant Rose, Inhaber Manfred Mustermann).
Geschäftsführung/Vertretung nach außen
Der Einzelunternehmer führt die Geschäfte unter seinem Namen beziehungsweise seiner Firma auf eigene Rechnung und eigenes Risiko. Er kann die Geschäfte aber auch durch einen Angestellten führen lassen beziehungsweise Dritte durch Erteilung von Prokura oder Handlungsvollmachten zur Führung der Geschäfte bevollmächtigen.
Ermittlung des Gewinns
Soweit der Einzelunternehmer als Kannkaufmann nicht im Handelsregister eingetragen ist, gelten die Buchführungsvorschriften der Abgabenordnung (§§ 141 ff), was bedeutet, dass der Unternehmer bis zu einem steuerlichen Jahresgewinn von 30.000 Euro von der Bilanzierung befreit ist und seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln darf. Erst nach erstmaliger Überschreitung dieser Gewinngrenze wird der Inhaber des Einzelunternehmens durch das Finanzamt zur Bilanzierung im Sinne §141 AO i.V.m. § 4 Absatz 1 EStG aufgefordert.
Soweit der Einzelunternehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist, ist er gesetzlich dazu verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ersichtlich zu machen (Bilanzierung). Dies bedeutet, dass etwa der e. K. (eingetragene Kaufmann) verpflichtet ist, eine Bilanz zu erstellen.
Rechtsfähigkeit des Einzelunternehmers
Ein Einzelunternehmen kann Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen; es kann Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben und vor Gericht klagen und verklagt werden.
Haftung des Einzelunternehmers
Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt und unmittelbar, das heißt, mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen.
Auflösung eines Einzelunternehmens
Ein Einzelunternehmen wird aufgelöst, wenn der Unternehmer die wesentlichen Betriebsgrundlagen veräußert oder in das Privatvermögen überführt.
Steuerliche Behandlung eines Einzelunternehmers
Betriebsvermögen
Wirtschaftsgüter, die ein Einzelunternehmer für Zwecke seines Unternehmens nutzt, gehören zum Betriebsvermögen; sie müssen in der Bilanz ausgewiesen werden.
Gewerbesteuer
Der Einzelunternehmer ist gewerbesteuerpflichtig, wenn er eine Tätigkeit im Sinne des Gewerbesteuergesetzes ausübt. Die vom Einzelunternehmer gegebenenfalls zu zahlende Gewerbesteuer wird teilweise auf seine Einkommensteuer angerechnet. Bei der Ermittlung des Gewerbeertrags wird ein Freibetrag von 24.500 Euro abgezogen.
Einkommensteuer
Ein Einzelunternehmer kann mit seinem Unternehmen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aber auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit beziehungsweise Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen. Einkommensteuerpflichtig ist nicht die Firma, sondern der Inhaber des Einzelunternehmens. Einkünfte werden unmittelbar der Einkommensteuer unterworfen. Die Einkünfte werden - unabhängig davon, ob sie entnommen werden - im Jahr des Entstehens der Besteuerung unterworfen.
Der Gesetzgeber gewährt bei Einkünften aus Gewerbebetrieb eine Steuerermäßigung gem. § 35 EStG. Dadurch vermindert sich die tarifliche Einkommensteuer bei Einkünften aus gewerblichen Unternehmen um das 1,8-fache des Gewerbesteuer-Messbetrages.
Umsatzsteuer
Ein Einzelunternehmer ist Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Ein Unternehmer ist verpflichtet, zur Feststellung der Umsatzsteuer (Deutschland) und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu machen. Führt ein Einzelunternehmer mehrere Einzelunternehmen gleichzeitig (beispielsweise ein Frisör- und ein Bäckergeschäft) ist die gesamte Umsatzsteuer für beide Betriebe bei dem Finanzamt anzumelden, wo das erste Einzelunternehmen eröffnet wurde (Finanzamt der Erstbefassung; siehe auch §§ 19 ff AO). Kleinunternehmer, die bestimmte Umsatzgrößen nicht erreichen, unterliegen nicht der Umsatzbesteuerung und können im Gegenzug auch keine Vorsteuern geltend machen.
Erbschaftsteuer
Bei der Übertragung eines Betriebs im Wege der Schenkung oder Erbfolge auf einen Nachfolger wird bei der Erbschaftsteuer ein spezieller Freibetrag für Betriebsvermögen gewährt
Rechtsgrundlagen
§§ 1 bis 104 Handelsgesetzbuch [1]
Vorteile des Einzelunternehmens
Der Einzelunternehmer verfügt über rasche und freie Entscheidungsmöglichkeiten, was seine Firma betrifft; es gibt keine Meinungsverschiedenheiten in der Geschäftsführung und der Inhaber kann allein über den Gewinn verfügen.
Nachteile des Einzelunternehmens
Das Geschäftsrisiko liegt allein beim Inhaber des Einzelunternehmens und er haftet mit seinem gesamten Privatvermögen. Außerdem besitzt der Einzelunternehmer eine geringere Kreditwürdigkeit gegenüber Banken und anderen Unternehmen.