Ameisenverkehr ist die Bewegung von Ameisen auf Ameisenstraßen. Im übertragenen Sinn bezeichnet man den Schmuggel von Kleinstmengen durch viele einzelne Schmuggler ebenfalls als Ameisenverkehr.

„Ameisenautobahn“

Biologie und Technik

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Neben allgemeiner biologischer Erkenntnisgewinnung und zur Vergrämung von Ameisen von Orten, an denen sie nicht erwünscht sind (z. B. Wohnungen)[1], wird die Bewegung in Ameisenstaaten mit dem Ziel untersucht, daraus Erkenntnisse für eine flüssigere Verkehrsführung z. B. auf Autobahnen zu gewinnen. Auf Ameisenstraßen gibt es keine Staus, da Ameisen ihre Geschwindigkeit an die der Gruppe anpassen und nicht überholen.[2][3]

Transport von Waren

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Im übertragenen Sinn wird Schmuggel von Kleinstmengen durch viele einzelne Schmuggler als Ameisenverkehr bezeichnet.[4] bezeichnet. Transportiert werden beispielsweise Drogen, unversteuerte Zigaretten oder Schwarzgeld.[5][6][7][8][9]

Einzelnachweise

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  1. www.merkur.de: Was Ameisen vertreibt, vom 12. Juni 2015, abgerufen am 13. Februar 2023
  2. deutschlandfunk.de: Das Geheimnis des staufreien Ameisen-Verkehrs, vom 13. Juli 2009, abgerufen am 13. Februar 2023
  3. Ameisen sind die besseren Autofahrer: Physiker untersuchen Regeln auf Tierautobahnen in scinexx, vom 24. April 2009, abgerufen am 13. Februar 2023
  4. Bundeskriminalamt Österreich: Lagebericht Suchtmittelkriminalität 2017, S. 25, abgerufen am 25. Februar 2023
  5. www.spiegel.de: Ausfuhr per Ameise, vom 4. Juli 1976, abgerufen am 13. Februar 2013
  6. www.sueddeutsche.de: Transfer von Schwarzgeld: Kuriose Reaktionen, vom 23. Juni 2014, abgerufen am 12. Februar 2023
  7. Michael Möseneder: Drogenmafia entdeckt Herz für Haschisch. Organisierte Kriminalität nutzt steigenden Markt. Der Standard vom 29. Mai 2003, abgerufen am 13. Februar 2023.
  8. Zoll steigert Druck auf Schwarzarbeiter. Nordkurier vom 28. März 2014, abgerufen am 13. Februar 2023., F63-F64, abgerufen am 13. Februar 2023
  9. www.econstor.eu: Carsten Weerth: Das neue Schmuggelprivileg nach § 32 ZollVG, Fachteil 10/2018@1@2Vorlage:Toter Link/www.econstor.eu (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Juli 2024. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.www.econstor.eu: Carsten Weerth: Das neue Schmuggelprivileg nach § 32 ZollVG@1@2Vorlage:Toter Link/www.econstor.eu (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Juli 2024. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., abgerufen am 15. Februar 2023